Die ATEX-Richtlinie 1999/92/EG legt die Pflichten der Betreiber und Arbeitgeber zum Schutz der Arbeitnehmer bei Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen fest. Der Betreiber ist verpflichtet technische und organisatorische Maßnahmen festzulegen, die das Auftreten von Explosionen verhindern. Hierzu muss er zum Beispiel das Gefahrenpotenzial und das Explosionsrisiko einschätzen, für eine sichere Gestaltung des Arbeitsumfelds sorgen und die explosionsgefährdeten Bereiche gemäß der Richtlinien in Zonen einteilen, um die in Kategorien eingestuften Geräte sicher einzusetzen. Zudem ist er verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument anzulegen und zu pflegen.
Um den Explosionsschutz wirksam umzusetzen, sind natürlich noch weitere Themen in der Richtlinie 1999/92/EG festgelegt. Nach der ordnungsgemäßen Inbetriebnahme einer Anlage muss diese überwacht und gewartet werden, damit ein sicherer Zustand der Anlage gewährleistet ist und jegliche Gefährdungen ausgeschlossen werden können. Hierfür stehen dem Fachmann vor Ort produktspezifische Unterlagen (Typenschild, Betriebsanleitung, EG Baumusterprüfbescheinigung, EU Konformitätserklärung etc.) und allgemeingültige Unterlagen (Rechtsvorschriften BetrSichV, technisches Regelwerk TRBS, Normen und Standards etc.) zur Verfügung. Die komplette produktspezifische Dokumentation muss über die gesamte Einsatzdauer des Betriebsgerätes gepflegt und aufbewahrt werden sowie den mit Instandhaltungsarbeiten betrauten Fachleuten zur Verfügung stehen.